AU – Abgasuntersuchung
Die Abgasuntersuchung, kurz AU, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Kraftfahrzeugen, die regelmäßig durchgeführt werden muss. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass Fahrzeuge die geltenden Abgasnormen einhalten und somit die Umweltbelastung minimieren.
Bedeutung der Abgasuntersuchung
Die AU beim Auto ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Durch die Überprüfung der Abgaswerte wird sichergestellt, dass Fahrzeuge keine übermäßige Menge schädlicher Emissionen in die Atmosphäre abgeben. Dies ist entscheidend, um Luftqualität und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Ein regelmäßiger Check der Abgaswerte gewährleistet also, dass Fahrzeuge den geltenden Umweltstandards entsprechen und somit einen nachhaltigen Beitrag leisten.
Ablauf der AU
Die AU wird in speziell zugelassenen Prüfstellen oder Werkstätten durchgeführt. Dabei kommen moderne Messgeräte zum Einsatz, die die Abgasemissionen des Fahrzeugs analysieren. Die AU beim Auto kann direkt vom TÜV, DEKRA, GTÜ, etc. als auch von Werkstätten durchgeführt werden. Im letzteren Fall darf die AU zum Zeitpunkt der HU maximal einen Monat zurückliegen.
Vorbereitung
Das Fahrzeug wird auf eine Prüfstation gefahren, wo es sachgemäß vorbereitet wird. Dazu gehört unter anderem das Warmfahren des Motors.
Messung der Abgaswerte
Mithilfe einer speziellen Sonde werden die Abgaswerte des Fahrzeugs gemessen. Dabei werden Parameter wie Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), Sauerstoff (O₂) und Kohlenwasserstoffe (HC) erfasst. Bei Dieselmotoren werden die Rußpartikel im Abgas gemessen.
Dokumentation der Ergebnisse
Die gemessenen Werte werden dokumentiert und ausgewertet. Dabei wird überprüft, ob die Fahrzeugemissionen innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzwerte liegen.
Bescheinigung der Prüfung
Bei erfolgreicher Untersuchung erhält das Fahrzeug eine AU-Bescheinigung. Diese ist wichtig für die Zulassung und den weiteren Betrieb des Fahrzeugs.
Regelmäßigkeit der AU
Die Frequenz der AU ist gesetzlich geregelt und variiert je nach Fahrzeugtyp, Alter und Antriebsart. Neufahrzeuge sind in der Regel in den ersten drei Jahren von der AU befreit, müssen jedoch regelmäßige Wartungen unterziehen. Ansonsten wird die AU beim Auto alle zwei Jahre mit der Hauptuntersuchung durchgeführt.