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Umweltschutz & Recycling

Ein Grundsatz von Suzuki: Fahrspaß darf nicht den Planeten kosten.

Suzuki ist sich der Verantwortung für unsere Umwelt und das Klima in vollem Umfang bewusst. Deshalb investieren wir fortlaufend in die Entwicklung ressourcenschonender Produkte und Produktionsverfahren.

 

Suzuki Umweltschutzkonzept

Eine Grundlage unseres Handels bilden die Suzuki Umweltschutz-Grundsätze. Darin ist die andauernde Forschung zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit unserer Produkte festgeschrieben. Ebenso wie die permanente Weiterentwicklung unserer Produktion; mit dem Ziel einer noch effektiveren Nutzung begrenzter natürlicher Ressourcen.

 

Recycling

Produkte, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, müssen im Interesse der Umwelt wiederverwertet werden. Deshalb greifen bei Suzuki vielzählige Maßnahmen zur Ressourcenschonung und zur Müllvermeidung ineinander. Einige Beispiele:

 

Vereinheitlichung von Materialien.
Durch den Verzicht auf Mischmaterialien erhöht sich die Recycling-Fähigkeit von Bauteilen. Beispiel: Türdichtungen, die früher um einen Metallkern herum gebaut wurden bestehen heute aus reinem Kunststoff.

 

Bauteile aus Recyclingmaterial.
Neben verwertungsfreundlich vereinheitlichten Materialien setzt Suzuki verstärkt auch recycelte Werkstoffe ein.

 

Verringerung der Anzahl von Bauteilen.
Das Verwenden von weniger Bauteile verringert den Einsatz von Ressourcen. Beispiel: Bei der Befestigung des Beifahrer-Airbags wurde ein Drittel der Schrauben eingespart.

 

Kompaktere, leichtere Bauteile.
Die intelligente Konstruktion kompakter Bauteile spart Gewicht, verringert den Materialeinsatz und reduziert damit die anfallende Abfallmenge bei der Altautoverwertung.

 

Verzicht auf Gefahrenstoffe.
Suzuki hat Natriumazid, Asbest und bestimmte FCKW Fluorchlorkohlenwasserstoffe komplett aus der Produktion verbannt. Auf die Verwendung von Blei wird seit 1997 weitgehend verzichtet. In einer gemeinsamen Initiative mit seinen Lieferanten arbeitet Suzuki an der Erfüllung der Altautoverordnung (2000/53/EC), die ab 1.7.2003 den vollständigen Verzicht auf Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom in der Fahrzeugproduktion vorschreibt.

 

Verwertung von Altautos.
Suzuki stellt Altauto-Verwertern über eine europäische Datenbank für jedes Modell umfangreiche Informationen zur Vorbehandlung nichtmetallischer Bauteile bereit. Dadurch wird gewährleistet, dass der vorhandene Recyclingpfad bestmöglich eingehalten werden kann.

 

Altauto-Rücknahmestellen

Gemäß der in Deutschland geltenden Altfahrzeug-Verordnung hat Suzuki ein Altfahrzeug-Rücknahmenetz eingerichtet. An den zertifizierten Rücknahmestellen können sämtliche Autos der Marke Suzuki vom Letzthalter kostenlos abgegeben werden.1 Dort erhalten Sie auch den für die Fahrzeugabmeldung erforderlichen Verwertungsnachweis für die Zulassungsstelle.

Eine Übersicht der anerkannten Altfahrzeug-Rücknahmestellen finden sie hier. Wenn Sie ihr Fahrzeug bei einem unserer Suzuki-Händler zurückgeben möchten, haben wir hier für Sie die Rücknahmestellen aufgelistet.

 

Eine kostenlose Rücknahmepflicht besteht gemäß § 3 Abs. 4 der Altfahrzeug-Verordnung nicht, wenn

 

  1. das Altfahrzeug nicht innerhalb der Europäischen Union zugelassen ist oder zuletzt zugelassen war,
  2. das Altfahrzeug innerhalb der Europäischen Union vor der Stilllegung weniger als einen Monat zugelassen war,
  3. das Altfahrzeug wesentliche Bauteile oder Komponenten, insbesondere Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator oder elektronische Steuergeräte für Fahrzeugfunktionen, nicht mehr enthält,
  4. dem Altfahrzeug Abfälle hinzugefügt wurden,
  5. der Fahrzeugbrief oder ein vergleichbares Zulassungsdokument nach der Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge (ABl. L 138 vom 1.6.1999, S. 57), zuletzt durch die Richtlinie 2006/103/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 344) geändert worden ist, oder im Zusammenhang mit einem Antrag nach der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen vom 20. Februar 2009 (BAnz. S. 835) eine Kopie des jeweiligen Dokumentes nicht übergeben wird.

 

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