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Fahrzeugschein

Beim Fahrzeugschein handelt es sich um ein offizielles Dokument und rechtlich um eine Urkunde. Er enthält diverse Informationen über das Kraftfahrzeug und dessen Halter. Als alternative Bezeichnung für das Dokument sind auch die Begriffe Kfz-Schein oder Zulassungsschein gebräuchlich. Aussteller der Bescheinigung ist die jeweilige Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde. Der Zulassungsschein existiert in Deutschland derzeit nur in Papierform. Eine digitale Variante ist aber geplant.

Welche Funktionen hat ein Fahrzeugschein und warum ist er so wichtig?

Die Bedeutung des Kfz-Scheins ergibt sich direkt aus seinen Funktionen. So dient er nicht nur als Identifikationsnachweis für ein Kraftfahrzeug. Das Dokument bestätigt auch dessen ordnungsgemäße Zulassung. Zudem liefert der Zulassungsschein wichtige Informationen und ist auch bei einem Fahrzeugverkauf erforderlich.

Umbenennung des Fahrzeugscheins

Im Zuge der EU-weiten Vereinheitlichung von Regelungen trägt der deutsche Kfz-Schein seit mehreren Jahren die offizielle Bezeichnung Zulassungsbescheinigung Teil I. Die neue Bezeichnung hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch aber (noch) nicht durchgesetzt. Der frühere Name findet sich auf der offiziellen Bescheinigung nur noch kleingedruckt und in Klammern gesetzt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II bezeichnet übrigens den Fahrzeugbrief.

Welche Informationen enthält die Zulassungsbescheinigung Teil I?

Der Fahrzeugschein führt eine Reihe von wichtigen Informationen auf, darunter:

  • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
  • Technische Fahrzeugdaten wie Hubraum und Leistung
  • Zulassungsdatum und -ort
  • Angaben zu Abgasnormen und Schadstoffklassen
  • Vermerke bezüglich der Durchführung von Hauptuntersuchungen
  • Angaben zum Fahrzeughalter

Wichtige Regelungen zum Fahrzeugschein

In Deutschland muss die Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß Paragraf 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) immer im Auto mitgeführt werden. Dabei muss es sich stets um das Original handeln; Kopien sind nicht zulässig. Die Bescheinigung ist bei Verkehrskontrollen vorzuzeigen. Bei Verlust oder Diebstahl des Scheins sollte umgehend eine Neuausstellung bei der Zulassungsstelle beantragt werden, um möglichen Missbrauch zu verhindern.

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